Ab dem 12.05.2020 ist das Betreten des clubeigenen Hafengeländes (Steganlage, Landliegeplätze und Clubheim) zu dem ausschließlichen Zweck, Segelboote, E-Boote, Paddelboote und SUP einzubringen zu entnehmen oder zurückzustellen, zulässig. An die Stelle der bisher geltenden Ausgangsbeschränkung ist eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen und privaten Raum getreten. Das Fahren mit E-Booten Segel- und Paddelbooten direkt aus dem Hafen und Stegliegeplätzen heraus ist erlaubt. Ebenso ist das Kranen bzw. Slippen der Boote in das Hafenbecken gestattet, sofern Kontaktbeschränkungen (Abstandsgebot und das Tragen von Masken z.B. beim Kranen und Slippen und Hygiene- und Schutzstandards) beachtet werden.

Es gilt bis auf weiteres nachfolgender Hygieneplan:

Gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Bernauer Segel-Club e.V. Felden, folgende Hygienevorschriften. Für die Individualsportart Wassersport im Breiten- und Freizeitbereich gilt:

  1. Der physische Kontakt zu anderen Menschen ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  2. Das Betreten der Steganlagen ist nur mit entsprechend ausreichendem Sicherheitsabstand erlaubt. Mehreren Personen, die den Steg gleichzeitig verlassen oder betreten wollen, ist es erlaubt den Steg hintereinander mit ausreichendem Sicherheitsabstand möglichst im Einbahnverkehr zu betreten oder zu verlassen. Warteschlangen sind zu vermeiden. Bis zum Betreten des eigenen Bootes ist das Tragen von Schutzmasken bei Begegnungsverkehr empfohlen.
  3. Bei gleichzeitiger Nutzung eines Bootes ist die Anzahl der Personen gemäß der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschränkt. Derzeit gilt die 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020. Die Ausübung ist allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen möglich. Auf das Einhalten des Sicherheitsabstandes gemäß Verordnung ist zu achten. Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  4. Das Clubheim bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
  5. Jugendtraining ist auf 5 Teilnehmer, inklusive Trainer, zu begrenzen.
  6. Das Übernachten auf den Booten ist nicht gestattet. Derzeit ist nur die reine Wassersportausübung erlaubt.
  7. Jeglicher sonstiger Aufenthalt auf der Steganlage und im gesamten Hafengelände hat zu unterbleiben.

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